Beratungsgrundsätze

Erfassen der gewünschten Aufgabe unter Beachtung der vom Kunden vorgegebenen Anforderungen.

Prüfen, ob es Punkte gibt, die evtl. später Schwierigkeiten bereiten könnten.

Durchsprach der erarbeiteten Lösung mit dem Kunden zur Sicherstellung alle Möglichkeiten erfasst und berücksichtigt zu haben.

Dann erst Erstellung einer Ausschreibung.

Prüfung der eingehenden Ausschreibungsantworten mit dem Kunden.

Gemeinsame Überarbeitung des Auftrages unter Berücksichtigung von Technik und Vertragsgrundlagen.